M&M Felgenaufbereitung
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M&M FELGENAUFBEREITUNG

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Für Reifenverkauf, Reifenservice, Felgenaufbereitung und Abschleppservice von M&M Felgenaufbereitung. Stand: 20. Oktober 2026.

Entwurf: Angaben in eckigen Klammern vor Veröffentlichung vervollständigen.

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Vertragspartner ist M&M Felgenaufbereitung, Ali Korkmaz, Kölner Landstraße 99, 41515 Grevenbroich-Allrath, Deutschland. Kontakt: 0172 15 66 800, info@mm-felgen.de. Im Folgenden bezeichnen wir diesen Betrieb als „wir“.

Diese Bedingungen gelten für von uns mit Kunden vereinbarte Reifenlieferungen, Reifen- und Räderservice, optische Felgenaufbereitung sowie Abschlepp- und Fahrzeugtransportleistungen, soweit sie wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen wurden. Sie gelten nicht allein dadurch, dass die Website aufgerufen oder eine Anfrage gestellt wird. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt.

2. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

Die Leistungsbeschreibungen auf unserer Website dienen der Information und sind noch kein verbindliches Angebot. Auch das Öffnen eines E-Mail-, Telefon- oder WhatsApp-Links löst keinen kostenpflichtigen Auftrag aus. Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich Kunde und Betrieb über die beauftragte Leistung und die hierfür geltende Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage geeinigt haben und der Auftrag von uns angenommen wird.

Reifenverkäufe werden vor Ort abgeschlossen. Telefon, E-Mail und WhatsApp dienen beim Reifenverkauf der unverbindlichen Anfrage, Beratung und Terminabstimmung; hierüber findet kein verbindlicher Reifenverkauf im Fernabsatz statt. Abschlepp- und sonstige Serviceaufträge werden gesondert mit dem Kunden abgestimmt und von uns angenommen. Für rechtlich erforderliche Vertragsinformationen und Bestätigungen gelten die gesetzlichen Anforderungen. Eine Besichtigung oder Diagnose ist nur dann gesondert kostenpflichtig, wenn dies zuvor vereinbart wurde.

3. Preise, Zusatzleistungen und Zahlung

Maßgeblich sind der individuell vereinbarte Preis und Leistungsumfang. Gegenüber Verbrauchern nennen wir Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer und bekannter unvermeidbarer Preisbestandteile. Wenn ein Gesamtpreis bei Vertragsschluss noch nicht bestimmbar ist, vereinbaren wir die Berechnungsgrundlage und weisen auf mögliche weitere Kosten hin.

Reifen, Montage, Auswuchten, Ventile oder RDKS-Leistungen, Entsorgung, Anfahrt, Abschleppen, Zusatzaufwand und gegebenenfalls Verwahrung werden nur nach dem vereinbarten Leistungsumfang berechnet. Zusatzarbeiten werden vor ihrer Ausführung mit dem Kunden abgestimmt, soweit nicht ausnahmsweise eine andere gesetzliche Grundlage zum Handeln besteht. Eine wesentliche Überschreitung eines unverbindlichen Kostenanschlags zeigen wir nach den gesetzlichen Vorgaben an.

Die Vergütung ist nach den gesetzlichen Fälligkeitsregeln zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Werkleistungen ist insbesondere die gesetzlich vorgesehene Abnahme zu berücksichtigen. Zahlungsart und etwaige abweichende Zahlungsfrist werden im Auftrag oder in der Rechnung vereinbart. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte bleiben bestehen.

4. Reifenverkauf und Auswahl

Reifen werden nach dem vereinbarten Modell, der vereinbarten Dimension und den abgestimmten technischen Anforderungen geliefert. Zur Auswahl sind richtige Angaben über das Fahrzeug und die beabsichtigte Nutzung erforderlich. Fahrzeugunterlagen, zulässige Reifendimensionen, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie und erforderliche Freigaben sind zu berücksichtigen.

Eine andere Marke, Dimension oder Ausführung wird nicht ohne entsprechende Vereinbarung anstelle der bestellten Ware geliefert. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Bei erkennbaren Verzögerungen informieren wir den Kunden; gesetzliche Rechte wegen Verzugs oder Unmöglichkeit bleiben unberührt. Für gebrauchte Reifen oder gebrauchte Räder ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

5. Reifenmontage, Räderwechsel und RDKS

Der vereinbarte Reifenservice kann insbesondere Demontage und Montage von Reifen, Auswuchten, Wechsel von Kompletträdern und abgestimmte Ventil- oder RDKS-Arbeiten umfassen. Mitgebrachte Reifen und Felgen werden im Rahmen des Auftrags auf erkennbare Eignungs- und Zustandsmerkmale geprüft. Ungeeignete, unzulässige oder erkennbar sicherheitsrelevante Kombinationen montieren wir nicht; wir besprechen stattdessen das weitere Vorgehen.

Der Kunde stellt erforderliche Fahrzeug- und Raddaten sowie vorhandene Freigaben bereit und weist uns auf bekannte Schäden, Besonderheiten, Diebstahlsicherungen und RDKS-Probleme hin. Unsere eigenen fachlichen Prüf- und Hinweispflichten bleiben davon unberührt. Ist eine zusätzliche Prüfung oder eine weitere Leistung erforderlich, erfolgt diese nach Abstimmung.

Bei Übergabe erhält der Kunde gegebenenfalls fahrzeug- und arbeitsspezifische Hinweise zu Luftdruck, Radbefestigung und einer erforderlichen Nachkontrolle. Bitte beachten Sie diese und die Herstellervorgaben. Gesetzliche Mängel- und Haftungsansprüche werden durch solche Hinweise nicht pauschal ausgeschlossen. Eine Radeinlagerung oder Altreifenentsorgung ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn sie vereinbart wurde.

6. Optische Felgenaufbereitung

Der konkrete Umfang einer optischen Aufbereitung richtet sich nach Material, Oberfläche, Zustand und dem vereinbarten Ergebnis. Eine erste Einschätzung anhand von Fotos ersetzt nicht die erforderliche Beurteilung der Felge. Bei Rissen, Verformungen oder anderen sicherheitsrelevanten Befunden stimmen wir das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab. Eine optische Aufbereitung ist keine Zusage, eine ungeeignete Felge technisch wiederherzustellen oder deren Verkehrssicherheit zu garantieren.

Farbe, Glanzgrad und Finish werden vereinbart. Sollten bei der Bearbeitung zuvor nicht erkennbare Umstände auftreten, die Umfang oder Ergebnis beeinflussen können, informieren wir den Kunden vor zusätzlichen, nicht vereinbarten Arbeiten. Gesetzliche Rechte bei Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit bleiben unberührt.

7. Abschlepp- und Fahrzeugtransportleistungen

Ein Abschlepp- oder Transportauftrag wird erst nach Annahme durch uns verbindlich. Wir stimmen insbesondere Standort, Fahrzeug, Fahrzeugzustand, Zugangsmöglichkeiten, Zielort, beauftragte Maßnahmen und Preis beziehungsweise Berechnungsgrundlage ab. Eine jederzeitige Einsatzbereitschaft, eine feste Ankunftszeit, Bergung, Personenbeförderung oder ein bestimmter Versicherungsschutz sind nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgegeben ist.

Der Auftraggeber teilt bekannte Umstände mit, die für eine sichere Durchführung erheblich sind, etwa blockierte Räder, fehlende Schlüssel, vorhandene Schäden, besondere Fahrzeuggewichte, auslaufende Betriebsstoffe oder Besonderheiten eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs. Vorhandene Schlüssel und erforderliche Unterlagen sind nach Abstimmung bereitzuhalten. Wir bleiben für die uns obliegende fachgerechte Durchführung und Prüfung verantwortlich.

Der Auftraggeber muss zur Beauftragung berechtigt sein. Handelt er erkennbar für einen Dritten, sind dessen Identität und die Vertretung im Auftrag festzuhalten. Diese Bedingungen begründen keine zusätzliche persönliche Haftung eines Vertreters über die gesetzlichen Regeln hinaus. Behördlich oder durch andere Dritte angeordnete Maßnahmen richten sich nach dem jeweils einschlägigen Auftrag und den gesetzlichen Vorschriften.

Soweit ein Frachtvertrag vorliegt, gelten insbesondere die einschlägigen Vorschriften der §§ 407 ff. HGB; zwingende frachtrechtliche und gegebenenfalls internationale Bestimmungen gehen vor. Für Verluste, Beschädigungen und Verzögerungen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln, insbesondere §§ 425 ff. HGB, soweit anwendbar. Diese Bedingungen führen keine zusätzlichen vertraglichen Haftungsausschlüsse oder pauschalen Haftungshöchstbeträge ein.

8. Fahrzeugzustand, Übergabe und Verwahrung

Erkennbare Vorschäden und für den Auftrag relevante Fahrzeugmerkmale können bei Übernahme und Übergabe dokumentiert werden. Der Kunde sollte Wertsachen und nicht für den Auftrag erforderliche lose Gegenstände vor Übergabe entfernen, soweit dies möglich ist. Hierdurch werden unsere gesetzlichen Obhuts- und Haftungspflichten nicht ausgeschlossen.

Der Übergabe- oder Ablieferungsort und die empfangsberechtigte Person werden abgestimmt. Eine anschließende Verwahrung oder Standzeit und deren Vergütung werden gesondert vereinbart, soweit nicht eine gesetzliche Grundlage eingreift. Aus diesen AGB ergibt sich keine pauschale tägliche Standgebühr. Eine Herausgabe, Verwertung oder Zurückbehaltung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und wirksamen individuellen Vereinbarungen.

9. Terminänderung, Abbestellung und Abbruch

Bitte informieren Sie uns so früh wie möglich, wenn ein Termin oder Auftrag nicht wie vereinbart wahrgenommen werden kann. Ein bloßes Terminversäumnis löst durch diese Bedingungen keine pauschale Stornogebühr aus. Etwaige Vergütungs- oder Schadensersatzansprüche richten sich nach der konkreten Vereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft sind nach Maßgabe des Gesetzes zu berücksichtigen.

Für die Kündigung eines Werkvertrags gelten die gesetzlichen Regeln, insbesondere § 648 BGB. Für die Kündigung oder Änderung eines Frachtvertrags gelten, soweit einschlägig, die frachtrechtlichen Bestimmungen. Bereits erbrachte Anfahrt oder Leistungen sind nur auf einer wirksamen vertraglichen oder gesetzlichen Grundlage abrechenbar. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund und gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

10. Mängelrechte und Haftung

Für gelieferte Reifen und Räder sowie ausgeführte Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Eine Garantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde, und schränkt gesetzliche Mängelrechte nicht ein. Bitte teilen Sie uns Beanstandungen möglichst zeitnah mit, damit wir sie prüfen und gegebenenfalls Nacherfüllung anbieten können. Gesetzliche Fristen und Rechte werden durch diese Bitte nicht verkürzt.

Unsere Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder begrenzt. Für Transportleistungen gelten ergänzend die in Ziffer 7 genannten gesetzlichen Regelungen. Ein Mitverschulden ist nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen.

11. Widerrufsrechte von Verbrauchern

Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht bestehen. Ob und in welchem Umfang dies im konkreten Auftrag gilt, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und Ausnahmen. Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Kunde die gesetzlich erforderliche gesonderte Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular vor Abgabe seiner Vertragserklärung.

Ein gewünschter sofortiger Leistungsbeginn ersetzt weder eine erforderliche Widerrufsbelehrung noch die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Zustimmung und Bestätigung über ein mögliches Erlöschen des Widerrufsrechts. Solche Erklärungen werden, soweit erforderlich, gesondert eingeholt. Der bloße Hinweis „dringend“ oder eine Kontaktaufnahme über Telefon oder WhatsApp begründet keinen pauschalen Ausschluss sämtlicher Widerrufsrechte.

12. Kommunikation, Datenschutz und Schlussbestimmungen

Die zur Anfrage und Vertragsdurchführung erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten wir nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung. Werbliche Nachrichten setzen eine hierfür bestehende gesetzliche Grundlage voraus; die bloße Kontaktaufnahme gilt nicht als allgemeine Werbeeinwilligung.

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften über anwendbares Recht und zuständige Gerichte. Eine ausschließliche Gerichtsstandsvereinbarung zulasten von Verbrauchern wird mit diesen Bedingungen nicht getroffen. Individuelle Abreden und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

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